Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der EE-Group, Inh. Sadik Eroğlu

Mühlgasse 1

75015 Bretten

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der EE-Group, Inh. Sadik Eroğlu, Mühlgasse 1, 75015 Bretten (nachfolgend „Anbieter") und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde").

(2) Die AGB gelten insbesondere für Verträge über die Lieferung und gegebenenfalls Montage von Fenstern, Türen, Rollläden, Toren und sonstigen Bau- und Bauelementen sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen.

(3) Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit in den jeweiligen Bestimmungen nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.

(4) Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB, sofern sie ausdrücklich in Textform oder schriftlich vereinbart wurden.

(5) Über die Website ee-fenster.eu werden keine unmittelbaren Online-Kaufverträge abgeschlossen. Anfragen über das Kontaktformular stellen lediglich eine unverbindliche Anfrage zur Kontaktaufnahme bzw. zur Erstellung eines Angebots dar und begründen noch keinen Vertrag.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

(1) Eine über die Website, per E-Mail, telefonisch oder auf anderem Wege übermittelte Anfrage des Kunden stellt eine unverbindliche Aufforderung zur Erstellung eines Angebots dar.

(2) Auf Grundlage der Anfrage kann der Anbieter zunächst ein unverbindliches Planungs- oder Kostenangebot erstellen. Ein solches unverbindliches Angebot stellt noch keine verbindliche Vertragsannahme dar.

(3) Ein verbindlicher Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter dem Kunden ein verbindliches Angebot unterbreitet und der Kunde dieses innerhalb der darin angegebenen Gültigkeitsdauer annimmt. Die Annahme kann, soweit im Angebot nichts Abweichendes bestimmt ist, in TextForm, insbesondere per E-Mail, oder durch Unterzeichnung des Angebots erfolgen.

(4) Soweit der Anbieter dem Kunden eine Auftragsbestätigung übermittelt, dient diese der Dokumentation des bereits zustande gekommenen Vertrages, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt.

(5) Der Anbieter ist berechtigt, die Annahme eines Auftrags abzulehnen, wenn eine Durchführung des Auftrags aus technischen, wirtschaftlichen oder sonstigen sachlichen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist.

(6) Ein Vertrag kommt nur über die im verbindlichen Angebot ausdrücklich aufgeführten Leistungen und Produkte zustande. Änderungen oder zusätzliche Leistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

§ 3 Aufmaß und Aufmaßtermin

(1) Bei individuell gefertigten oder maßabhängigen Produkten ist für die Erstellung eines verbindlichen Angebots regelmäßig ein Aufmaß erforderlich.

(2) Das Aufmaß dient insbesondere der Ermittlung der für die Fertigung und Montage erforderlichen Maße und Gegebenheiten vor Ort.

(3) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die betreffenden Räume, Bauteile und Bereiche zum vereinbarten Aufmaßtermin zugänglich sind und die für das Aufmaß erforderlichen Voraussetzungen geschaffen wurden.

(4) Sagt der Kunde einen verbindlich vereinbarten Aufmaßtermin weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin ab oder erscheint er ohne vorherige Absage nicht zum vereinbarten Termin, kann der Anbieter eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 149,00 € berechnen.

(5) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist. Dem Anbieter bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten.

(6) Die Aufwandsentschädigung entfällt, wenn der Termin aufgrund eines vom Anbieter zu vertretenden Umstands oder aufgrund höherer Gewalt nicht stattfinden kann.

§ 4 Individuelle Anfertigung und Widerrufsrecht

(1) Die vom Anbieter angebotenen Fenster, Türen, Tore, Rollläden und sonstigen Bauelemente werden grundsätzlich individuell nach den Vorgaben und Spezifikationen des Kunden gefertigt. Hierzu gehören insbesondere individuelle Maße, Farben, Profile, Verglasungen, Beschläge, Öffnungsarten, Ausstattungen und sonstige vom Kunden ausgewählte oder vorgegebene Eigenschaften.

(2) Soweit es sich um Waren handelt, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Kunden maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB kein Widerrufsrecht.

(3) Dies gilt insbesondere für Fenster und andere Bauelemente, die aufgrund eines individuellen Aufmaßes und einer vom Kunden ausgewählten oder vorgegebenen Konfiguration hergestellt werden, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen des § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB erfüllt sind.

(4) Der Kunde wird vor Abgabe seiner verbindlichen Vertragserklärung darauf hingewiesen, ob das von ihm beauftragte Produkt aufgrund seiner individuellen Anfertigung vom gesetzlichen Widerrufsrecht ausgeschlossen ist.

(5) Soweit für einen Vertrag oder einzelne Vertragsbestandteile trotz individueller Anfertigung ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, bleiben die gesetzlichen Widerrufsvorschriften unberührt.

(6) Der Ausschluss des Widerrufsrechts nach diesem § 4 berührt die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden nicht.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten ausschließlich die im jeweiligen verbindlichen Angebot ausgewiesenen Preise und Konditionen.

(2) Die im Angebot genannten Preise gelten ausschließlich für die im jeweiligen Angebot angegebene Gültigkeitsdauer. Nach Ablauf dieser Gültigkeitsdauer ist der Anbieter nicht mehr an die dort genannten Preise und Konditionen gebunden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(3) Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen verbindlichen Angebot sowie gegebenenfalls aus der dazugehörigen Auftragsbestätigung.

(4) Die jeweils geltenden Zahlungsbedingungen werden im verbindlichen Angebot ausgewiesen. Soweit dort keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(5) Ein Anspruch auf Skonto besteht nur, wenn dieser ausdrücklich im jeweiligen Angebot oder auf der Rechnung vereinbart wurde.

(6) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Anbieter ist insbesondere berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie gegebenenfalls weitere gesetzlich zulässige Verzugskosten geltend zu machen.

(7) Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen über Abschlagszahlungen und sonstige Zahlungsanforderungen.

§ 6 Lieferung und Montage

(1) Liefer- und Montagetermine werden im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannt. Sofern ein Termin nicht ausdrücklich als „Fixtermin" bezeichnet wurde, handelt es sich bei dem genannten Termin bzw. Zeitraum grundsätzlich um einen voraussichtlichen bzw. unverbindlichen Richtwert.

(2) Liefer- und Montagefristen verlängern sich angemessen, wenn die Leistungserbringung aufgrund von Umständen verzögert oder verhindert wird, die der Anbieter nicht zu vertreten hat. Hierzu zählen insbesondere höhere Gewalt, Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Streiks oder Aussperrungen, unvorhersehbare Betriebs- oder Transportstörungen sowie Lieferverzögerungen oder Lieferausfälle von Vorlieferanten, sofern der Anbieter die erforderlichen Waren oder Materialien rechtzeitig bestellt hat und die Verzögerung nicht zu vertreten ist.

(3) Der Anbieter wird den Kunden über wesentliche, ihm bekannt gewordene Verzögerungen und deren voraussichtliche Dauer angemessen informieren.

(4) Voraussetzung für die Durchführung der Montage ist, dass die erforderlichen baulichen und örtlichen Voraussetzungen gegeben sind und der Montagebereich für den Anbieter zugänglich und frei von Hindernissen ist.

(5) Verzögerungen, die dadurch entstehen, dass der Kunde erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erbringt, gehen nicht zulasten des Anbieters.

(6) Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Liefer- oder Leistungsverzug bleiben unberührt.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde hat dem Anbieter alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen vollständig und richtig zur Verfügung zu stellen.

(2) Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass zum vereinbarten Liefer- und Montagetermin ein ungehinderter Zugang zum Montageort gewährleistet ist.

(3) Der Montagebereich muss grundsätzlich frei zugänglich und von Gegenständen freigeräumt sein, soweit dies für die Durchführung der vereinbarten Arbeiten erforderlich ist.

(4) Soweit besondere Voraussetzungen für die Montage erforderlich sind, wird der Anbieter den Kunden hierüber informieren.

(5) Verzögerungen oder zusätzliche Kosten, die dadurch entstehen, dass erforderliche Mitwirkungshandlungen des Kunden nicht oder nicht rechtzeitig erfolgen, können dem Kunden in Rechnung gestellt werden, soweit der Kunde die Verzögerung oder die zusätzlichen Kosten zu vertreten hat.

§ 8 Änderungen und Zusatzleistungen

(1) Änderungen des Auftrags nach Vertragsschluss bedürfen grundsätzlich einer gesonderten Vereinbarung.

(2) Vom Kunden gewünschte Änderungen, zusätzliche Leistungen oder zusätzliche Produkte können zu einer Änderung des vereinbarten Preises und des Liefer- bzw. Montagetermins führen.

(3) Der Anbieter wird den Kunden über wesentliche zusätzliche Kosten und Auswirkungen auf den vereinbarten Termin vor Durchführung der zusätzlichen Leistungen informieren, soweit dies nach den Umständen des Einzelfalls möglich und zumutbar ist.

(4) Zusatzleistungen werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden oder sich ihre Erforderlichkeit aus den Umständen der Vertragsdurchführung und den gesetzlichen Vorschriften ergibt.

§ 9 Abnahme bei Montageleistungen

(1) Soweit der Vertrag eine Montage- oder Werkleistung beinhaltet und eine Abnahme gesetzlich vorgesehen ist, erfolgt die Abnahme nach Fertigstellung der vereinbarten Leistung.

(2) Der Kunde hat die ausgeführten Leistungen nach Fertigstellung auf erkennbare Mängel und Vollständigkeit zu überprüfen.

(3) Über die Abnahme kann ein Abnahme- bzw. Übergabeprotokoll erstellt werden.

(4) Die gesetzlichen Vorschriften über die Abnahme, insbesondere die gesetzlichen Rechte und Pflichten bei Mängeln, bleiben unberührt.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises Eigentum des Anbieters, soweit ein Eigentumsvorbehalt gesetzlich zulässig ist.

(2) Gegenüber Verbrauchern gilt der Eigentumsvorbehalt nur hinsichtlich derjenigen Forderungen, die aus dem jeweiligen konkreten Vertragsverhältnis stammen.

(3) Gegenüber Unternehmern kann sich der Eigentumsvorbehalt auch auf weitere Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung erstrecken, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.

(4) Soweit die gelieferten Produkte aufgrund ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks oder Gebäudes werden, gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Eigentumsübergang und die entsprechenden Einschränkungen des Eigentumsvorbehalts.

§ 11 Gewährleistung und Mängelrechte

(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit nachfolgend nichts Abweichendes wirksam vereinbart ist.

(2) Der Anbieter ist bei Vorliegen eines Mangels zunächst berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften Nacherfüllung zu leisten.

(3) Der Kunde hat dem Anbieter die zur Prüfung und gegebenenfalls zur Nacherfüllung erforderliche Gelegenheit zu geben.

(4) Soweit für einzelne Produkte eine Herstellergarantie besteht, handelt es sich um eine freiwillige Garantie des jeweiligen Herstellers. Inhalt, Umfang, Dauer und Voraussetzungen einer solchen Garantie richten sich ausschließlich nach den jeweiligen Garantiebedingungen des Herstellers.

(5) Eine Herstellergarantie besteht neben den gesetzlichen Mängelrechten des Kunden und schränkt diese nicht ein. Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden gegenüber dem Anbieter bleiben unberührt.

(6) Offensichtliche Mängel sollten vom Kunden möglichst zeitnah nach Lieferung bzw. Montage angezeigt werden. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben hiervon unberührt.

(7) Gegenüber Unternehmern gelten für die Untersuchungs- und Rügepflicht die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 377 HGB, soweit dieser anwendbar ist.

§ 12 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur für den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(4) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.

§ 13 Datenschutz

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

(2) Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den Zwecken der Verarbeitung, den Rechtsgrundlagen, den Speicherdauern sowie den Rechten der betroffenen Personen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung des Anbieters.

(3) Die Datenschutzerklärung ist auf der Website des Anbieters abrufbar.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gegenüber Verbrauchern gilt die Rechtswahl nach Absatz 1 nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates eingeschränkt werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(3) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

(4) Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Anbieter und dem Kunden der Sitz des Anbieters.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.